D&O-Versicherung
Gothaer Directors & Officers-Versicherung
Schützen Sie Ihr privates Vermögen
Als Führungskraft in einem Unternehmen, Verein, Verband oder einer Stiftung treffen Sie täglich wichtige Entscheidungen. Obwohl Sie Ihr Metier beherrschen, besteht die Gefahr, dass durch Ihre Entscheidung einmal ein unkalkulierbarer Schaden entsteht. In diesem Fall haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen – oft steht dadurch die private Existenz auf dem Spiel. Mit unserer D&O-Versicherung sichern Sie sich finanziell ab.
- Absicherung bei Schadenersatzansprüchen von Kunden und Lieferanten
- Absicherung bei Schadenersatzansprüchen Ihres Unternehmens
- Beratung durch spezialisierte Anwälte
Für wen ist die D&O-Versicherung sinnvoll?
Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen, insbesondere GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften, Aufsichtsräte, Verwaltungsbeiräte, Vorstände und Geschäftsführer von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen sollten ihr Vermögen mit Hilfe der Gothaer D&O-Versicherung absichern.
Was ist bei der D&O-Versicherung abgedeckt?
Wir gewähren Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Die Gothaer D&O-Versicherung zeichnet sich dabei durch ihr verbessertes D&O-Bedingungswerk aus – mit einer ganzen Reihe von Deckungserweiterungen wie zum Beispiel einer grundsätzlich weltweiten Deckung, einer zeitlich unbegrenzten Rückwärtsversicherung und einer unverfallbaren Nachmeldefrist.
Bei der D&O-Versicherung werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden versichert. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten, wobei in der Gothaer D&O-Versicherung der erweiterte Vermögensschadenbegriff gilt.
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Im Falle eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Ihre Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten werden übernommen – auch dann, wenn die Deckungsfrage noch nicht abschließend geklärt ist. Unsererseits erfolgt anschließend keine Rückforderung ersetzter Kosten. Stellt sich ein Anspruch auf Schadenersatz als berechtigt heraus, reguliert die Gothaer D&O-Versicherung selbstverständlich den entstandenen Schaden.
Was Sie noch wissen sollten
Was ist bei der D&O-Versicherung nicht versichert?
Nicht versichert bei der D&O-Versicherung bleiben u. a. die Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung.
Wo gilt die D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung gilt nicht nur im Inland, sondern weltweit. Für US-Risiken und das angelsächsische Rechtssystem bestehen Sonderregelungen.
Wie werden die Versicherungssummen ermittelt?
Die Versicherungssummen bei der D&O-Versicherung werden individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Personen abgestimmt.
Gothaer Berater in Ihrer Nähe finden
Sie möchten sich mit unserer D&O-Versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an einen unserer kompetenten Gothaer Berater in Ihrer Nähe.