Verkehrshaftungsversicherung
Gothaer Verkehrshaftungsversicherung
Schützen Sie sich gegen Verkehrsrisiken
Als Frachtführer im Straßengüterverkehr sind Sie gemäß den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Unsere Verkehrshaftungsversicherung bietet Ihnen den passenden Versicherungsschutz - auch über die gesetzliche Haftung hinaus.
- Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche aus Frachtverträgen
- Deckungsschutz für Ansprüche aus grobem Organisationsverschulden bis max. 0,6 Mio Euro je Schadensfall
- Erweiterung auf internationale Transporte nach Maßgabe der CMR (zwingende Haftungsnorm) möglich
Für wen ist die Verkehrshaftungsversicherung?
Die Verkehrshaftungsversicherung ist für alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Paragraph 1 GüKG betreiben, also Frachtführer, die eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen durchführen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Bei der Verkehrshaftungsversicherung ist versichert:
Die Verkehrshaftungsversicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die gegen Sie als Auftragnehmer eines Verkehrsvertrages erhoben werden. Darüber hinaus ersetzen wir
- Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines ersatzpflichtigen Schadens
- Gerichtliche und außergerichtliche Kosten, soweit diese den Umständen nach geboten waren
- Beförderungsmehrkosten aus Anlass einer Fehlleitung, wenn diese zur Verhütung eines ersatzpflichtigen Schadens erforderlich waren, bis 50 Prozent des Warenwertes, maximal bis 5.000 Euro
- Bergungs-, Vernichtungs- und Beseitigungskosten, sofern diese aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften aufzuwenden sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro
Eine Erhöhung auf bis zu 40 Sonderziehungsrechten (SZR) ist möglich.
Was Sie noch wissen sollten
Was ist nicht versichert?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel Ansprüche aus folgenden Gründen:
Naturkatastrophen, Krieg, kriegerische Ereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung, die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetische Wellen als Waffen, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Vertragsstrafen, Schäden, die einen strafähnlichen Charakter haben.
Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an:
Umzugsgut, Kraftfahrzeugen, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Edelmetallen, Edelsteinen, echten Perlen, Geld, Valoren, Dokumenten, Urkunden, Tabakwaren, Spirituosen, optischen Geräten, Unterhaltungselektronik, EDV-Geräten und Zubehör, Chip- und Telefonkarten, Telekommunikationsgeräten, radioaktiven Stoffen, Waffen und Munition (ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und -Munition ), Drogen, die unter das BTM-Gesetz oder das Opium-Gesetz fallen; lebenden Tieren und Pflanzen.
Aber: Bei Sammelladung und Unkenntnis über die Warenart besteht jedoch Versicherungsschutz bis 5.000 Euro pro Fahrzeug (Vorsorgeversicherung)
Wo gilt die Verkehrshaftungsversicherung?
Soweit die geschriebenen Bedingungen keine abweichende Regelung enthalten, besteht Versicherungsschutz für Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz, Monaco und San Marino. Maßgeblich sind zudem die in der Betriebsbeschreibung gemachten Angaben.
Ihre regionalen Gothaer Berater für Transportversicherungen
Anschrift: Wandsbeker Allee 77, 22041 Hamburg
Anschrift: Gothaer Allee 1, 50969 Köln
Anschrift: Johannesstraße 39-45, 70176 Stuttgart
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